Betriebsanleitung [Übersicht]
Hinweis:
Nachfolgende Übersicht ist ein Auszug der Betriebsanleitung.
Nach Erwerb des Dachbahnengreifers erhalten Sie das notwendige Betriebshandbuch.
BETRIEBSANLEITUNG – DACHBAHNENGREIFER TYP DBG-400
Hersteller:
LK Innovationen
Ludger Körner
Prinzenstr. 176
D-53175 Bonn
Deutschland
Dokumentenversion: 1.0
Stand: 01.07.2026
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Angaben und Hersteller
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
3. Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
4. Sicherheitshinweise und Restrisiken
4a. Erklärung der verwendeten Piktogramme und Symbole
5. Qualifikation des Personals
6. Technische Daten
7. Lieferumfang und Transport
8. Montage / Vor der ersten Inbetriebnahme
9. Bedienung / Arbeitsablauf
10. Wartung und Instandhaltung
11. Prüfungen und Intervalle (jährliche Prüfung)
12. Lagerung
13. Entsorgung / Stilllegung
14. EU-Konformitätserklärung
15. Anhang: Checkliste vor dem Hebevorgang
16. Anhang: Prüfbuch-Vorlage
1. Allgemeine Angaben und Hersteller
Hersteller:
LK Innovationen
Ludger Körner
Prinzenstr. 176
D-53175 Bonn
Deutschland
Telefon +491777315348
E-Mail: LK@LK-Innovationen.de
Produktbezeichnung: Dachbahngreifer Typ DBG-400
Typen-/Modellnummer: DBG-400
Seriennummer:
Baujahr: 2026
Diese Betriebsanleitung ist Bestandteil des Produkts und muss für den Bediener jederzeit zugänglich sein. Sie ist sorgfältig zu lesen und zu beachten. Bei Verkauf oder Weitergabe des Geräts ist diese Anleitung mitzugeben.
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Dachbahngreifer Typ DBG-400 ist ein loses Lastaufnahmemittel gemäß EN 13155. Er ist ausschließlich bestimmt zum:
- Aufnehmen, Befördern und Absetzen von gelösten, flächigen Materialien wie Dachbahnen, Folien oder flachen Isolierplatten.
- Einsatz mit einem Hebezeug (z. B. Kran, Kettenzug, Seilzug) über eine geeignete Anschlagkette, Anschlagseil oder direkt am Kranhaken.
- Einsatz innerhalb der maximalen Tragfähigkeit von 400 kg pro Greifer.
Eine andere oder darüber inausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen, übernimmt der Hersteller keine Haftung. Das Risiko trägt allein der Betreiber.
3. Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Folgende Handlungen sind untersagt und stellen eine Fehlanwendung dar:
- Überschreitung der maximalen Tragfähigkeit von 400 kg (Überlastung).
- Verwendung für andere Lasten als Dachbahnen oder flächige Materialien (z. B. lose Gegenstände, unausgewogene Lasten, Personen).
- Einsatz des Geräts trotz erkennbarer Mängel (Risse, Verformung, Korrosion, Verschleiß, fehlende Kennzeichnung).
- Schrägzug (Zug in einer anderen als der senkrechten Richtung) – führt zu Pendelbewegungen und Überlastung des Kranes (Kranherstellervorgaben beachten).
- Transport von Lasten über Personen hinweg.
- Eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen am Gerät (insbesondere Schweißarbeiten) ohne ausdrückliche Zustimmung des Herstellers.
- Einsatz in aggressiver chemischer Umgebung (Säuren, Laugen, Salzwasser).
4. Sicherheitshinweise und Restrisiken
Gefahrenstufen:
GEFAHR: Weist auf eine unmittelbar drohende Gefahr hin, die zu schweren Verletzungen oder zum Tod führt.
WARNUNG: Weist auf eine mögliche Gefahr hin, die zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen kann.
VORSICHT: Weist auf eine mögliche Gefahr hin, die zu leichten Verletzungen führen kann.
Allgemeine Sicherheitshinweise:
- Lesen Sie die Betriebsanleitung vor dem ersten Einsatz vollständig und sorgfältig durch.
- Beachten Sie zusätzlich die geltenden Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die DGUV Regel 109-019
(Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb) sowie die DGUV Vorschriften 53 (Krane) und 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte).
- Verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung (PSA): Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe, Schutzhelm.
- Der Greifer darf nur von eingewiesenem und qualifiziertem Personal bedient werden.
- Vor jedem Einsatz ist eine Sichtprüfung auf Beschädigungen durchzuführen (siehe Checkliste).
Restrisiken:
Trotz bestimmungsgemäßer Verwendung und aller konstruktiven Maßnahmen verbleiben folgende Restrisiken:
- Verbleibendes Risiko eines Lastabsturzes bei grober Fahrlässigkeit (massive Überlastung, Verwendung eines beschädigten Greifers, unsachgemäße Handhabung).
- Verletzungsrisiko durch Pendeln der Last oder unsachgemäßes Führen.
- Quetschgefahr für Finger und Hände beim Einstellen und Justieren des Greifers.
- Risiko durch unvorhersehbare Materialfehler (obwohl durch statische Prüfungen minimiert).
Folgende Kennzeichnungen müssen dauerhaft und gut lesbar auf Ihrem Dachbahngreifer angebracht sein (z. B. durch
Gravur, Prägung oder hochwertigen Aufkleber):
Hersteller:
LK Innovationen, Ludger Körner, Prinzenstr. 176, 53175 Bonn
Maximale Tragfähigkeit: 400 kg
Typ : DBG-400
Fabrikations-Nr. :
Baujahr :
Eigengewicht :
Tragkraft :
CE-Zeichen
5. Qualifikation des Personals
- Der Dachbahngreifer darf nur von eingewiesenem und für Kranarbeiten qualifiziertem Personal bedient werden.
- Der Betreiber hat sicherzustellen, dass das Personal die Betriebsanleitung gelesen und verstanden hat.
- Die Einweisung ist regelmäßig zu wiederholen.
6. Technische Daten
Parameter | Wert
Maximale Tragfähigkeit | 400 kg
Eigengewicht | ca. 12 kg
Abmessungen (L x B x H) | ca. 40x30x20 cm
Klemmbereich | 0-45 mm Materialstärke
Werkstoff | Stahl S235
Prüflast | 800 kg
7. Lieferumfang und Transport
Lieferumfang:
- 1 x Dachbahngreifer Typ DBG-400
- 1 x Betriebsanleitung (dieses Dokument)
- 1 x EU-Konformitätserklärung
- 1 x Prüfbuch-Vorlage
8. Vor der ersten Inbetriebnahme
WARNUNG: Vor der ersten Inbetriebnahme muss der Dachbahngreifer durch einen Sachkundigen geprüft werden (gemäß DGUV Regel 109-019).
Prüfschritte vor der ersten Inbetriebnahme:
1. Sichtprüfung auf Beschädigungen, Risse, Verformungen oder Korrosion.
2. Prüfung der Kennzeichnung (Tragfähigkeit, Hersteller, Typ, Seriennummer, CE-Zeichen).
3. Prüfung der beweglichen Teile auf einwandfreie Funktion (Klemmmechanik).
9. Bedienung / Arbeitsablauf
Schritt 1: Vorbereitung
- Greifer auf Beschädigungen prüfen (siehe Checkliste in Anhang).
- Geeignetes Hebezeug (Kran, Kettenzug) bereitstellen.
- Kranverbindung: Hängen Sie den Haken des Krans oder der Anschlagkette vollständig und sicher in die dafür vorgesehene Öse (Anschlagöse) des Greifers ein.
Schritt 2: Anschlagen der Dachbahn
1. Führen Sie den Greifer an die zu hebende Dachbahn heran.
2. Öffnen Sie die Klemmmechanik, unteren Teil des Dachbahnengreifers unter die Dachbahn bis zum Anschlag schieben, Klemmhaken öffnen, Dachbahnengreifer leicht anheben, Klemmhaken schießen / loslassen.
3. Stellen Sie sicher, dass die Dachbahn gleichmäßig und vollflächig in den Klemmbacken sitzt.
Schritt 3: Verbinden mit dem Hebezeug
- Verbinden Sie den Greifer mit dem Hebezeug (z. B. über Kranhaken oder Anschlagkette).
- Achtung: Verwenden Sie niemals einen Schrägzug! Die Last muss senkrecht angehoben werden.
Schritt 4: Heben und Transport
- Heben Sie die Last langsam und ruckfrei an.
- Bewegen Sie die Last nur über Bereiche, in denen sich keine Personen aufhalten.
Schritt 5: Absetzen und Lösen
- Senken Sie die Last langsam auf den vorgesehenen Ablageplatz ab.
- Ziehen Sie den Dachbahnengreifer durch wiederanheben langsam heraus. Ggf. Klemmhaken manuell betätigen.
10. Wartung und Instandhaltung
Reinigung:
- Reinigen Sie den Greifer regelmäßig von Schmutz, Staub und Ablagerungen.
- Bei starker Verschmutzung Reinigungsmittel verwenden. Keine aggressiven Chemikalien oder Säuren verwenden.
Inspektion:
- Prüfen Sie regelmäßig (mindestens vor jedem Einsatz) die Klemmbacken auf Verschleiß.
- Prüfen Sie das gesamte Gerät auf Risse, Verformungen und Korrosion.
- Schweißarbeiten am Greifer sind grundsätzlich nicht zulässig. Bei Beschädigung muss das Gerät durch ein neues ersetzt werden. Kleinere Beschädigungen können z.B. durch den Hersteller behoben werden.
11. Prüfungen und Intervalle
Gemäß DGUV Regel 109-019 sind folgende Prüfungen vorgeschrieben:
Prüfart | Intervall | Durchführung
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme | Einmalig vor dem ersten Einsatz | Sachkundiger (gemäß DGUV)
Wiederkehrende Prüfung | Mindestens jährlich | Sachkundiger (gemäß DGUV)
Die Ergebnisse der Prüfungen sind im Prüfbuch (siehe Anhang) zu dokumentieren.
12. Lagerung
- Lagern Sie den Greifer trocken und vor Korrosion geschützt.
- Lagern Sie das Gerät so, dass es nicht versehentlich herunterfallen oder beschädigt werden kann.
13. Entsorgung / Stilllegung
- Bei Ende der Lebensdauer ist der Greifer gem. den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
- Der Greifer besteht überwiegend aus Stahl und kann über den Schrottrecycling-Kreislauf entsorgt werden.
- Vor der Entsorgung ist das Gerät unbrauchbar zu machen (z. B. durch Zertrennen), um eine weitere Verwendung auszuschließen.
14. EU-Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung gemäß Verordnung (EU) 2023/1230 ist Bestandteil dieser Betriebsanleitung und liegt jedem Gerät bei. Sie kann bei Bedarf auch beim Hersteller angefordert werden.
15. Anhang: Checkliste vor dem Hebevorgang
Vor jedem Einsatz ist diese Checkliste durchzuführen:
Nr. | Prüfpunkt | ☐ OK | ☐ Nicht OK
1 | Ist der Greifer sichtbar beschädigt (Risse, Brüche, Verformungen, Korrosion, Verschleiß)? | ☐ | ☐
2 | Sind alle Kennzeichnungen (Tragfähigkeit, Hersteller, CE) lesbar und vorhanden? | ☐ | ☐
3 | Funktionieren die beweglichen Teile (Klemmmechanik) einwandfrei? | ☐ | ☐
4 | Sind die Klemmbacken sauber und nicht übermäßig verschlissen? | ☐ | ☐
5 | Ist die maximale Tragfähigkeit (400 kg) bekannt und wird sie eingehalten? | ☐ | ☐
6 | Wird ein Schrägzug vermieden? | ☐ | ☐
7 | Ist der Bereich unter der Last frei von Personen? | ☐ | ☐
Bei einem „Nicht OK“ darf der Greifer nicht verwendet werden!



